PREIS ANFRAGEN

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GED – Gesellschaft für Elektronik und Datentechnik mbH, Handwerker Gegewerbepark 19, D-48282 Emsdetten

 

1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung beim einzelnen Geschäftsabschluss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Spätestens mit dem Empfang der Ware oder Leistung gelten unsere allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen als angenommen.

2. Angebote
1.) Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Bestellers abgegeben werden, freibleibend. Bestellungen sind für uns verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Versendung der Ware nachkommen. Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
2.) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Datenblätter etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Unterlagen bleiben unser Eigentum, wir behalten uns sämtliche Rechte daran vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen jederzeit unverzüglich zurückzugeben.
3.) Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor. Unsere Kataloge werden ständig bearbeitet. Darin enthaltene Abbildungen und Zeichnungen sind unverbindlich und haben keinen Zusicherungscharakter.

 

2.1 Angebote und Bestellung GED b2b Shop

Das Angebot gilt ausschließlich für gewerbliche Endkunden, Hotelkunden, gewerbliche Wiederverkäufer
und öffentliche Auftraggeber. Der Besteller verspflichtet sich uns seinen Gewerbenachweis zuzusenden. Das Angebot im Shop ist freibleibend. Dem Besteller steht ein vertragliches Rückgaberecht grundsätzlich nicht zu. Sie erhalten bei der Bestellung eine Bestellbestätigung. Dieses ist keine Auftragsbestätigung. Ein Vertrag kommt erst zustande nachdem wir dem Besteller eine Auftragsbestätigung mit der Angabe von Preis und Liefertermin zusenden. Wir behalten uns vor jederzeit ohne Angaben von Gründen Ihre Bestellung abzulehnen.

3. Preise
1.) Die angegebenen Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Verpackungs- u. Frachtspesen. Die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen. Eine Transportversicherung ist nicht enthalten. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.
2.) Es gelten die Preise gemäß unserer allgemeinen Preislisten zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.) Wir sind an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

4. Lieferung und Annahme
1.) Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung oder Materialbereitstellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder die Versandbereitschaft, falls die Absendung ohne unser Verschulden nicht erfolgt, mitgeteilt ist.
2.) Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoff- oder Energiemangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne das dem Besteller hieraus Ersatzansprüche erwachsen. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Die vorbezeichneten Ereignisse oder Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines vorliegenden Lieferverzuges eintreten.
3.) Im Falle eines durch uns verschuldeten Lieferverzuges ist uns eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller insoweit vom Auftrag zurücktreten, sofern die Ware nicht bis zum Ablauf der Frist versandbereit gemeldet oder ausgeliefert ist.
4.) Wenn dem Besteller wegen unseres Verzuges Schaden entsteht, ist er berechtigt, Entschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1%, jedoch im ganzen max. 5% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht. Dies gilt nicht, soweit ein Fixgeschäft vorliegt.
5.) Lieferfristen u. -pflichten ruhen, solange der Besteller mit der Annahme oder sonstigen Verpflichtungen in Verzug ist oder sein von uns gewährtes Kreditlimit überschritten hat. Unsere Rechte aus dem Verzug des Bestellers werden dadurch nicht berührt.
6.) Die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ist aufgehoben, wenn die Bestellung geändert wird.
7.) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

5. Versand und Gefahrübergang
1.) Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, wenn die Ware unsere Räume verlässt oder dem Besteller Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
2.) Verpackung, Versandart und Versandweg wählen wir. Mehrkosten für Sonderwünsche des Bestellers gehen zu seinen Lasten. Wir übernehmen keine Verpflichtung für den billigsten Versand.

6. Installation, Schulung und Beratung
Die Montage u. Installation der gelieferten Produkte, sowie die Herrichtung der Einbaustelle mit allen Versorgungseinrichtungen, obliegt dem Besteller. Schulungen und Einweisungen des Kunden oder seiner Bedienungskräfte und die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind, sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei der Durchführung von Verkabelungen gelten die Regelungen der VOB.

7. Softwareplfege, Fernwartung, Hotline und Vertragsdauer

1.)Softwarepflege

Nach Meldung von Fehlern werden wir diese unverzüglich an den Hersteller weiterleiten und Ihnen nach Abschluss dieser Fehlerbeseitigung durch den Hersteller deren Ergebnis unverzüglich zukommen lassen.

Beseitigungen sonstiger Softwarefehler sowie Anpassungen an geänderte zwingende rechtliche Vorschriften oder Normen einschließlich Ergänzung der Softwaredokumentation erfolgen durch die Lieferung von Updates und/oder Upgrades, soweit diese durch den Hersteller freigegeben wurden.

Die Pflege erfolgt ausschließlich für die in der Bestellung vereinbarte Betriebsstätte und für die zugehörige Software. Die Pflege und Hotline für andere Betriebsstätten oder Softwareversionen erfordert die Aufnahme in den Pflegevertrag gegen zusätzliches Entgelt.

Lieferung von Updates: Gepflegt wird nur die Software innerhalb der aktuellsten Softwareversion (Releaseversion).

2.)Fernwartung

Sie erhalten von uns Unterstützung per Fernwartung, soweit hierfür bei Ihnen die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Technische Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die zur Fernwartung notwendigen und von uns empfohlenen Komponenten vorhanden und installiert sind. Wir schalten uns per Leitung in Ihr System ein und analysieren und beseitigen aufgetretene Fehler wie beschrieben. Hierbei wird die benötigte Zeit nach unserer aktuellen Preisliste abgerechnet.

3.)Hotline

Sie erhalten telefonische Beratung in allen Fragen, die sich in der Softwarebenutzung ergeben. Ausgeschlossen hiervon ist eine Fachberatung in rechtlicher oder steuerrechtlicher Hinsicht. Die Hotlineleistungen sind bei Anfrage, die eine Bearbeitungszeit von bis zu zehn Minuten in Anspruch nehmen, kostenfrei. Sollte sich eine Bearbeitungsdauer der Anfragen von mehr als zehn Minuten ergeben (Datenanalysen, etc.) wird die darüber hinausgehende Zeit kostenpflichtig als Inhouse-Support gem. aktueller Preisliste abgerechnet.

Im Rahmen der Hotline nehmen wir Fehlermeldungen entgegen, die während der Betriebszeiten von werktags 9:00 bis 17:00 Uhr durch einen Ihrer Systemadministratoren telefonisch, per Fax oder Email abgegeben werden. Wir können im Einzelfall oder allgemein für bestimmte Produkte oder Anfragethemen eine schriftliche Fehlermeldung oder eine Fehlermeldung per Fax/Email verlangen.

4.)Vertragsdauer

Der Vertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam. Die Laufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn dieser Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Ergänzungsaufträge fließen in die Laufzeit dieses Vertrages ein und unterliegen somit der Kündigungsfrist dieses Vertrages. Ergänzungsaufträge zur Softwarepflege beziehen sich auf Erweiterungen der bestehenden Software wie z.B. zusätzliche Arbeitsplatzlizenzen, Zusatzmodule zur Hauptlizenz etc.

Wir sind nach einmaliger fruchtloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn Sie gegen eine wesentliche Regelung des Vertrages verstoßen.

Eine Kündigung der Vertragsparteien kann sich auf einzelne Leistungskomponenten beschränken.

8. Zahlung
1.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank per anno zu fordern, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
3.) Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Der Besteller ist, solange eine ältere Rechnung offensteht, nicht berechtigt, bei der Bezahlung späterer Rechnungen Skonto zu beanspruchen.
4.) Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen. Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt, in den o.g. Fällen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen.

9. Gewährleistung
1.) Bei Mängeln der Liefergegenstände sind wir innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten bei Hardware und 6 Monaten bei Software, jeweils gerechnet ab Gefahrübergang, nach unserer Wahl, zur Beseitigung der Mängel oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Liefergegenstände an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden. Defekte Geräte werden ausschließlich bei uns repariert. Der Kunde sendet uns zu diesem Zweck das Gerät per Post oder Paketdienst zu. Sollten Gerätereparaturen vor Ort beim Kunden verlangt werden, werden die Mehrkosten (wie z.B. Fahrtgeld, Fahrtzeit, Spesen, Übernachtungen, Überstundenzuschläge) in Rechnung gestellt.
2.) Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Auf ersetzte Teile gewähren wir eine Garantie von 6 Monaten.
3.) Wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehlschlägt, wir eine uns hierzu gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne neu zu liefern oder den Mangel zu beheben, oder wenn die Nachbesserung oder Neulieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so hat der Besteller das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung ebenso wie bei Unvermögen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.
4.) Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Waren Reparaturen oder sonstige Arbeiten ausgeführt werden.
5.) Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, usw., sowie solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
6.) Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden.
7.) Bei seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungsarbeiten, haften wir für die daraus entstehenden Folgen nicht.

8.) Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns, gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht fehlschlägt oder der abgetretene Anspruch aus anderen Gründen nicht durchgesetzt werden kann.
9.) Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen gegen uns sind, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstehen und/oder bestehen (z.B. entgangener Gewinn, Folgeschäden, sonstige Vermögensschäden). Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir aufgrund Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften. Haben wir wesentliche Vertragspflichten fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verletzt, beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
10.) Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Lieferung anderer als der vertragsmäßigen Ware entsprechend.
11.) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers bestehen dann, wenn er seinen gem. §377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- u. Rügeobliegenheiten uns gegenüber ordnungsgemäß nachgekommen ist.
12.) Bei Transportschäden ist uns vom Besteller eine bahn- oder postseitige Schadensfeststellung oder eine solche des Transporteurs zu beschaffen.
13.) Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller kein Interesse hat.
14.) Für alle Ansprüche, die dem Lizenznehmer durch die Nutzung von Programmen des Lizenzgebers entstehen, wird die vertragliche und deliktische Haftung des Lizenzgebers für Vermögensschäden, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Aufgrund der Vielzahl in der Praxis auftretender Daten- u. Bedienungskonstellationen, sowie von Bedienungsfehlern, kann die völlige Mängelfreiheit der Programme nicht zugesichert, sowie ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden. Der Lizenznehmer muss dafür Sorge tragen, dass durch regelmäßige, möglichst tägliche Datensicherung und die Verwahrung der Buchungsunterlagen eine einfache Rekonstruktion ggfs. verlorengegangener Daten möglich ist. Programmmängel müssen schriftlich mitgeteilt und so konkret beschrieben werden, dass die Rekonstruktion des fehlerhaften Programmablaufs möglich ist.

10. Gesamthaftung
1.) Der Ausschluss und die Beschränkung unserer Schadensersatzpflicht, wie sie in Abschn. 8.9 geregelt sind, gelten entsprechend auch für alle Fälle unserer vertraglichen oder außervertraglichen Verschuldungshaftung, insbesondere bei Vertragsabschluss, Verzug, Verletzung von Nebenpflichten, unerlaubter Handlung. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche gem. I,4 Produkthaftungsgesetz sowie wegen anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
2.) Soweit unsere Haftung abgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3.) In Fällen von Reklamationen oder Retouren bei unsererseits gewählter Ersatzlieferung müssen bei Retourensendungen neben den Gründen der Reklamation die Bestellnummer sowie unsere Rechnungsnummer angegeben werden.

11. Eigentumsvorbehalt
1.) Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2.) Bei Verbindungen und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt diese unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Absatzes 1. Wir nehmen die Übertragung an.
3.) Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen Geschäftsbedingungen, die einen diesen Bestimmungen entsprechenden umfassenden Eigentumsvorbehalt beinhalten, und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den Absätzen 4. bis 6. auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt, insbesondere gilt die Berechtigung zur Verfügung über die Vorbehaltsware ohne weiteres als widerrufen, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder die Liquidation eingeleitet wird.
4.) Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
5.) Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Abs. 2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
6.) Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderung aus diesem Vertrage die Absätze 4. und 5. entsprechend.
7.) Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung gem. den Absätzen 3., 5. und 6. bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den Fällen des Abs. 3 Gebrauch machen. Zur anderweitigen Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Falle befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nicht gestattet.
8.) Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Besteller übergeht und ihm die abgetretenen Forderungen uneingeschränkt zustehen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Für die Bewertung der Sicherheiten ist deren realisierbarer Wert als Sicherungswert maßgebend.
9.) Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung oder Beeinträchtigung unserer Eigentums- und Forderungsrechte durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der Pfändungsprotokolle oder sonstiger Unterlagen zu benachrichtigen und seinerseits alles zu tun, um unsere Rechte zu wahren.
10.) Wir sind jederzeit berechtigt, das Lager und die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten, um die Vorbehaltsware wegzuschaffen, auszusondern oder zu kennzeichnen. Auf Verlangen hat uns der Besteller alle zweckdienlichen Auskünfte über die Vorbehaltsware zu erteilen und erforderliche Belege herauszugeben. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten umfassend zu versichern und uns die Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Er tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
11.) Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Das Recht des Bestellers zum Besitz der Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt. Wir sind dann berechtigt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers uns gegenüber, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem Besteller nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger Überschuss ist ihm auszuzahlen.
12.) Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des Bestellers erforderlich, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

12. Rückgaberecht

Dem Besteller steht ein vertragliches Rückgaberecht grundsätzlich nicht zu. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir ihm ein Rückgaberecht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt haben. Ein Anspruch auf Einräumung eines Rückgaberechts besteht in keinem Fall. Warenrücksendungen ohne vorherige Vereinbarung eines Rückgaberechts werden ausnahmslos abgelehnt. Wird dem Besteller von uns ein Rückgaberecht eingeräumt, so gilt dieses nur für bereits bezahlte Ware. Ausgenommen von jedem Rückgaberecht ist individuell hergestellte, konfigurierte, angepasste, bearbeitete, Aktions-, Ausverkaufs-, als solche bezeichnete auslaufende, ausgelaufene oder sonstige vom aktuellen Serienstandard abweichende Ware. Das Rückgaberecht erlischt spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware und kann wirksam nur ausgeübt werden durch fristgerechte Rücksendung, maßgeblich ist das Eintreffen der Ware bei uns,

1. bei Software: original verpackt und ungeöffnet, einschließlich Datenträger und Dokumentation;

2. bei Hardware: die gelieferten Geräte einschließlich Zubehör, Dokumentationen und vollständiger Originalverpackung in unverändertem, insbesondere unbeschädigtem Neuzustand.

Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Dieser wird in seinem eigenen Interesse den sichersten Transportweg wählen und für eine ausreichende Versicherung sorgen. Teilrückgaben von Lieferungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.

13. Umfang der Rechtseinräumung

Der Kunde erhält das nicht übertragbare, einfache, zeitlich nicht beschränkte Nutzungsrecht an der Software. Der Kunde verpflichtet sich, das ihm übertragene Programm und die dazugehörigen Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass unberechtigte Personen die Software nicht nutzen können. Das Programm darf nicht verändert und nur zu Sicherungszwecken kopiert werden. Bearbeitung, Dekompillierung und Disassemblierung der Software ist unzulässig.

14. Datenschutz

Der Kunde ermächtigt uns, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes § 26 BDSG zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

15. Schlußbestimmungen

1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

GED mbH, Emsdetten

Zuletzt angesehen